Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum oder Mietliegenschaften mit unserem fundierten Fachwissen und übernehmen die Verwaltung mit allen dazugehörigen Aufgaben.
Gesetz und Verwaltungsreglement
Beratung der Stockwerkeigentümergesellschaft bezüglich:
- Vorschriften aus Gesetz und
Verwaltungsreglementen
- einzelne Nutzungsbefugnisse
- Benützung und Bewirtschaftung des
gemeinschaftlichen Eigentums.
Eigentümer-Versammlungen
Vorankündigungen, Einladungen, Erstellen Traktandenliste, Leitung der Versammlung, Berichterstattung, Protokollerstellung
Delegierten-Ausschuss
- Berichterstattung über die laufenden Aufgaben und Probleme an den Ausschuss
- Budgetberatungen
- Rechnungsprüfungen durch den Ausschuss
Allgemeine Arbeiten
- Plan- und Aktenverwaltung
- Eigentümer- und Mieterregister führen